Wie auch an den meisten Musikschulen üblich, ist der monatliche Pauschalbetrag auch während der
unterrichtsfreien Zeit in den Schulferien, also 12 mal pro Jahr,
zu entrichten.
Verteilt über das ganze Jahr sind hierbei, entsprechend den Schulwochen, mindestens 40 Unterrichtsstunden garantiert! Unterrichtsstunden, die rechtzeitig abgesagt wurden, werden selbstverständlich nachgeholt. |